Im Bereich der Arbeitssicherheit beraten wir Unternehmen und ihre Mitarbeitenden in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir analysieren mögliche Gefährdungen und geben Hinweise, was sie beachten müssen.
Im Bereich der Spielplatzsicherheit bieten wir eine Beratung in allen Frage der Spielgerätesicherheit und Spielplatzüberwachung an. Daneben führen wir Hauptinspektionen gemäß DIN EN 1176–7:2008 durch.
Arbeitssicherheit
Schwerpunkt unserer Tätigkeiten sind Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege wie Altenpflegeheime, ambulante Pflegedienste, Kliniken und Verbände. Außerdem betreuen wir zahlreiche Kindertagesstätten.
Grundlage unserer Arbeit sind die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Gesetzte, Vorschriften, Regeln und Informationen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind (Auswahl):
- Beratung in allen sicherheitstechnischen und rechtlichen Fragen des Arbeitsschutzes
- Unterstützung bei der Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
- Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes und sonstige Fragen der Ergonomie
- Auswahl von Körperschutzmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
- Begehung von Arbeitsstätten
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Maßnahmen der Verhütung
- Fragen des Brandschutzes
- Fragen des Gefahrstoffrechts
- Sicherheitstechnische Anforderungen an Kindertagesstätten (Kindersicherheit)
Wir kennen uns mit den Vorschriften aus und schlagen Ihnen Maßnahmen vor, wie Sie die Anforderungen umsetzen können. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit leistet kompetente Fachberatung, wir sind jedoch keine “Kontrolleure”. Wir geben unsere Beobachtungen nicht an andere Stellen weiter und sind auch nicht berechtigt, Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern Weisungen zu erteilen.
Für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen stehen Hilfsmittel wie Schallpegelmessgeräte, Beleuchtungsstärkemessgeräte (Luxmeter), Co²-Messgerät und Luftfeuchte-/Temperaturmessgerät zur Verfügung. Mit Hilfe der Dräger-Röhrchen-Messtechnik sind wir befähigt, die Konzentration von Luftschadstoffen zu ermitteln (Messung von Momentan-Konzentrationen).
Qualifikation Arbeitssicherheit:
- Diplom-Ingenieur (FH) Umwelt- und Hygienetechnik
- Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
- FLL/BSFH-zertifizierter „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN SPEC 79161
- Lehrgang “Brandschutzbeauftragte für Krankenhäuser” (Verband der Sachversicherer — VdS)
Links:
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): http://www.bgw-online.de
- DGUV — Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: http://www.dguv.de
Spielplatzsicherheit
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), § 823 BGB (Verkehrssicherungspflicht), ist Grundlage für den Betrieb öffentlicher Spielplätze. Als Betreiber eines Spielplatzes sind Sie verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Spielplatzes und der Spielplatzgeräte.
Die erforderlichen Vorkehrungen orientieren sich am Sorgfaltsgebot (Vorhersehbarkeit, Vermeid-barkeit). Den Maßstab an Sorgfalt legen der Gesetzgeber und öffentliche Gremien von Fachleuten fest, z. B. durch konkrete Sicherheitsstandards wie der DIN-EN-Normenreihe.
Die Anforderungen an Spielplatzgeräte und Spielplatzböden werden in Normen festgelegt, z. B. in den Normen DIN EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 und die DIN EN 1177. Bei Einhaltung von Sicherheitsstandards gemäß den Normen kann darauf vertraut werden, dass die Sorgfaltspflichten erfüllt sind.
Die DIN EN 1176–7 “Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb” beschreibt notwendige Inspektionen und Wartungen von Spielplatzgeräten. Die DIN EN 1176–7 schreibt folgende Inspektionen und Wartungen vor:
- Visuelle Routine-Inspektionen
- Operative Inspektionen
- Hauptinspektionen
Insbesondere die Hauptinspektion erfordert Detailkenntnisse über alle Spielgeräte-Normen sowie spezielle Prüfausrüstungen wie Prüfkörper für Fangstellen.
Angebote Spielplatzsicherheit:
- Beratung in allen Frage der Spielgerätesicherheit und Spielplatzüberwachung
- Durchführung von Hauptinspektionen gemäß DIN EN 1176–7:2008
Qualifikation Spielplatzsicherheit:
- Diplom-Ingenieur (FH) Umwelt- und Hygienetechnik
- FLL/BSFH-zertifizierter „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN SPEC 79161
Ansprechpartner*innen
Manfred Berkemeyer
Dipl. Ing. (FH), Umwelt und Hygienetechnik
Fachkraft für Arbeitsicherheit
Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser (VdS)
FLL/BSFH-zertifizierter “Qualifizierter Spielplatzprüfer”
Tel.: 0541/3504745
Fax: 0541/3504744
E‑Mail: berkemeyer@arbeitsmedizinische-beratungsstelle.de
Andrea Pelster
Dipl. Ing. ( FH), Fachkraft für Arbeitssicherheit für kirchliche Einrichtungen und Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück
Tel.: 05459 / 4140
E‑Mail: pelsterandrea@gmail.com
Joachim Fink
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Tel.: 05451 / 9366124
E‑Mail: fink@arbeitsmedizinische-beratungsstelle.de