Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)

Gesundheitliche Beeinträchtigungen erhöhen das Risiko von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Darum gehört die Organisation arbeitsmedizinischer Vorsorgen zu den Unternehmerpflichten. Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung regelt die Zeitpunkte für die Pflichtvorsorge bei besonders gefährdenden Tätigkeiten oder die Angebotsvorsorge bei gefährdenden Tätigkeiten. Dabei wird unterschieden zwischen Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen und physikalischen Einwirkungen etwa auf das Muskel-Skelettsystem. Ziel ist, arbeitsbedingten Erkrankungen durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen bzw. sie frühzeitig zu erkennen. Zusätzlich kann sich der Arbeitnehmer im Rahmen einer Wunschvorsorge selbstständig an den Betriebsarzt wenden, wenn er die Ursache einer gesundheitlichen Beeinträchtigung im betrieblichen Umfeld vermutet. Im Mittelpunkt der Vorsorge steht das ärztliche Beratungsgespräch unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustandes, geeignete Untersuchungen werden dem Beschäftigten für ihn kostenlos angeboten. Die Vorsorge durch den Arbeitsmediziner findet vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen während der Tätigkeit statt.