Jeder Arbeitnehmer, der einer gesundheitlichen Gefährdung am Arbeitsplatz ausgesetzt ist, hat nach ArbSchG Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Das Arbeitsschutzgesetzverpflichtet die
Arbeitgeber dazu, durch geeignete Maßnahmen die Unfall- und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz so niedrig wie möglich zu halten.