Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Arbeitssicherheit zu sorgen, indem er eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt bestellt. Diese sind dem Betriebsleiter unterstellt, arbeiten jedoch in der Ausübung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkompetenz unabhängig und weisungsfrei.