Eignungsuntersuchung

Eignungsuntersuchung und Untersuchungen nach anderen Rechtsgrundlagen

Neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge führen Betriebsärztinnen und -ärzte auch Eignungsuntersuchungen und Untersuchungen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen durch. Bei der Eignungsuntersuchung geht es um die Beurteilung, ob eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Anforderungen einer bestimmten Tätigkeit aus medizinischer Sicht bewältigen kann, ohne andere zu gefährden. Bei Eignungsuntersuchungen ist die betriebsärztliche Bescheinigung Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Bei Untersuchungen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen geht es um die Beurteilung aus medizinischer Sicht, ob eine Tätigkeit für einen Beschäftigten unbedenklich ist. Insofern müssen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, an dieser Untersuchung teilzunehmen.

 

Weitere betriebsärztliche Beratungsanlässe

Ein weiterer Anlass für die betriebsärztliche Beratung ist die berufliche Wiedereingliederung Langzeiterkrankter, das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement.



Betriebs-spezifische Betreuung