Die jährlich erforderliche betriebsärztliche Grundbetreuung für Unternehmen richtet sich nach der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2). Die BAAP Osnabrück unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen, die unabhängig von Betriebsart und -größe kontinuierlich gelten. Gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit entwickeln wir passgenaue Lösungen, um die Betreuungszeiten effektiv zu nutzen.
Die Grundbetreuung umfasst insbesondere:
Auf dieser Basis können weitere Maßnahmen umgesetzt werden, wie:
Darüber hinaus bieten wir Expertise in Bereichen wie Hygiene, Erste-Hilfe-Organisation, Ergonomie, Haut- und Infektionsschutz, Toxikologie, Arbeitszeitgestaltung und Mutterschutz. Auch Gesundheitstage können durch Vorträge oder Vor-Ort-Beratungen unterstützt werden, wobei individuelle Module buchbar sind. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen selbst zählen nicht zur Grundbetreuungszeit und fallen meist unter die betriebsspezifische Betreuung.
Durch die arbeitsmedizinische Betreuung unserer erfahrenen Arbeitsmediziner:innen gewährleisten Sie gesunde und sichere Arbeitsplätze für Ihre Mitarbeitenden und erfüllen zugleich die gesetzlichen Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir unterstützen und beraten Sie flexibel – direkt bei Ihnen vor Ort, in unserem Zentrum oder digital.
Die betriebsmedizinische Betreuung ist gesetzlich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer arbeitsmedizinischen Betreuung, einschließlich der Grundbetreuung und einer auf Ihren Betrieb zugeschnittenen, spezifischen Betreuung. Dabei berücksichtigen wir die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden sowie die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens.
Unsere Leistungen umfassen:
Die Aufgaben für Arbeitsmediziner ergeben sich aus Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).
Bei Fragen oder Beratungswünschen wenden Sie sich bitte an:
Nadine Großheide
Praxismanagerin
Tel.: 0541/120981-10
E‑Mail: n.grossheide@baap-os.de