Arbeitsmedizin – Informationen für Arbeitgeber

Die jährlich erforderliche betriebsärztliche Grundbetreuung für Unternehmen richtet sich nach der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2). Die BAAP Osnabrück unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen, die unabhängig von Betriebsart und -größe kontinuierlich gelten. Gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit entwickeln wir passgenaue Lösungen, um die Betreuungszeiten effektiv zu nutzen.

Die Grundbetreuung umfasst insbesondere:

Auf dieser Basis können weitere Maßnahmen umgesetzt werden, wie:

  • Entwicklung von Vorsorgematrizen für arbeitsmedizinische Untersuchungen
  • Qualitätssicherung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterstützung bei der Analyse von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
  • Konzepte für Biomonitoring bei Gefahrstoffen
  • Anonymisierte Auswertungen aus Vorsorgeuntersuchungen
  • Beratung zu Auslandsaufenthalten, einschließlich reisemedizinischer Vorträge und Notfallplanung

Darüber hinaus bieten wir Expertise in Bereichen wie Hygiene, Erste-Hilfe-Organisation, Ergonomie, Haut- und Infektionsschutz, Toxikologie, Arbeitszeitgestaltung und Mutterschutz. Auch Gesundheitstage können durch Vorträge oder Vor-Ort-Beratungen unterstützt werden, wobei individuelle Module buchbar sind. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen selbst zählen nicht zur Grundbetreuungszeit und fallen meist unter die betriebsspezifische Betreuung.


Arbeitsmedizinische Betreuung nach ASiG

Durch die arbeitsmedizinische Betreuung unserer erfahrenen Arbeitsmediziner:innen gewährleisten Sie gesunde und sichere Arbeitsplätze für Ihre Mitarbeitenden und erfüllen zugleich die gesetzlichen Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir unterstützen und beraten Sie flexibel – direkt bei Ihnen vor Ort, in unserem Zentrum oder digital.

DGUV V2-konforme Betreuung

Die betriebsmedizinische Betreuung ist gesetzlich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer arbeitsmedizinischen Betreuung, einschließlich der Grundbetreuung und einer auf Ihren Betrieb zugeschnittenen, spezifischen Betreuung. Dabei berücksichtigen wir die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden sowie die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens.

 

Unsere Leistungen umfassen:

  • Arbeitsmedizinische Beratung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen gemäß ArbMedVV sowie Erstellung arbeitsmedizinischer Stellungnahmen
  • Begehungen Ihrer Betriebsstätten
  • Teilnahme an betrieblichen Sitzungen (z. B. ASA-Sitzungen)
  • Beratung zu Ergonomie, Gefahrstoffen oder Biostoffen
  • Begleitung bei Gesprächen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Rechtssichere Dokumentation und Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten


Gesetze zum Betriebsarzt

Bei Fragen oder Beratungswünschen wenden Sie sich bitte an:

Nadine Großheide


Praxismanagerin


 

Tel.: 0541/120981-10


E‑Mail: n.grossheide@baap-os.de