Sie möchten einen Untersuchungstermin oder Beratungstermin zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wahrnehmen? Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen rund um Ihre Gesundheit. Damit Sie sich noch schneller orientieren zu können, haben wir die wichtigsten Themen für Sie hier zusammengefasst.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) dient zum einen der Prävention und zum anderen der Früherkennung und Behandlung arbeitsbedingter Krankheiten.
Eine Arbeitsmedizinische Vorsorge kann bei nachfolgenden Tätigkeiten erfolgen:
Auf Wunsch der Beschäftigten ist die arbeitsmedizinische Wunschvorsorge unabhängig von einem Vorsorgeanlass nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV bei allen Tätigkeiten zu ermöglichen, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann.
Eignungsuntersuchungen sind nicht Bestandteil der ArbMedVV und stellen somit keine arbeitsmedizinischen Vorsorgen dar.
Eignungsuntersuchungen bedürfen einer Rechtsgrundlage oder eines konkreten Anlasses. Für bestimmte Arbeitsbereiche oder Personengruppen mit besonderer Verantwortung sind Eignungsuntersuchungen zum Schutze Dritter notwendig und gesetzlich vorgeschrieben, z.B. für Pilot:innen, Busfahrer:innen oder Triebfahrzeugführer:innen.